Mit der Rückgabe der Approbation bin ich aus der Sächsischen Landestierärztekammer ausgetreten.
Diese staatliche Institution (Sächsische Landestierärztekammer) regelt unter anderem die Vergabe der Berufsbezeichnung „Tierärztin“ und die Erlaubnis zur Niederlassung als Tierärztin. Mit dem Austritt aus der Sächsischen Landestierärztekammer führe ich nun die Berufsbezeichnung „Tierärztin“ nicht mehr.
Nach erfolgreichem Studium ist es in Deutschland erst nach Beantragung und Erteilung der Approbation möglich zu praktizieren. Mit der Approbation erhält der Antragsteller die Erlaubnis die Berufsbezeichnung „Tierarzt/Tierärztin“ zu führen und eine Niederlassung/Praxis zu eröffnen.
Von der berufsrechtlichen Regelung unberührt, bin ich weiter im Sinne der Gesundheit und des Wohles ihres Tieres für Sie da.